CITY-PARTNER-KOOPERATIONSVERTRAG
Dieser City-Partner-Kooperationsvertrag (der „Vertrag“) wird zwischen Antigravity (der „Marke“) und der Person geschlossen, die sich als City-Partner bewirbt (der „Partner“). Mit der Teilnahme am Programm erklärt sich der Partner mit den folgenden Bedingungen einverstanden.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
1.1 Affiliate-Status: Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sich der Partner zunächst für das Antigravity-Affiliate-Programm registriert (https://www.antigravity.tech/affiliate/).
1.2 Lizenzen und Compliance: Der Partner versichert, dass er über alle gültigen Flug- und Geschäftszulassungen, Lizenzen, Zertifizierungen und Genehmigungen verfügt, die von den zuständigen lokalen, nationalen oder regionalen Verwaltungsbehörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Luftfahrtbehörden, für den Betrieb des Antigravity A1 während Demonstrationsveranstaltungen vorgeschrieben sind.
1.3 Ausrüstung: Der Partner verwendet für alle Testflüge seinen eigenen Antigravity A1 in einwandfreiem Betriebszustand. Der Partner versichert, dass die bei den Testflügen eingesetzten Drohnen gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften ordnungsgemäß registriert und rechtlich dokumentiert sind.
1.4 Versicherung: Der Partner ist dafür verantwortlich, alle für seine Tätigkeit geltenden lokalen Gesetze zur Versicherung von Drohnenflügen zu verstehen und einzuhalten. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen müssen abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Auch wenn keine Versicherung vorgeschrieben ist, empfiehlt die Marke dem Partner, als umsichtige geschäftliche Vorsichtsmaßnahme den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten zu prüfen.
LEISTUNGSUMFANG
2.1 Art der Beziehung: Der Partner ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Dieser Vertrag begründet zwischen den Parteien weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Agenturverhältnis, eine City-Partnerchaft oder ein Joint Venture. Der City-Partner ist nicht befugt, im Namen der Marke Verträge zu unterzeichnen, Zusagen zu machen oder Schulden einzugehen.
2.2 Eigenständigkeit: Der Partner kann nach eigenem Ermessen Anfragen für Testflüge annehmen oder ablehnen. Der Partner und der potenzielle Kunde (der „Teilnehmer“) vereinbaren gemeinsam Datum, Uhrzeit und genauen Ort der Sitzung.
2.3 Kein Verkaufsversprechen: Der Partner erkennt an, dass die Teilnahme an einem Testflug keinen Produktkauf durch den Teilnehmer garantiert.
VORTEILE
3.1 Registrierungsgebühr für den Testflug: Nach erfolgreichem Abschluss eines Testflugs hat der Partner Anspruch auf die vollständige, vom Teilnehmer gezahlte Registrierungsgebühr in Höhe von 14.99 EUR.
3.2 Verkaufsprovision: Die Marke gewährt für Produkte, die über den persönlichen Link des City-Partner verkauft werden, einen Sonderprovisionssatz von 7 % des Nettoverkaufsbetrags.
3.3 Beschränkung des Links: Der persönliche Affiliate-Link des City-Partner darf ausschließlich privat mit verifizierten Testflugteilnehmern geteilt werden. Die öffentliche Veröffentlichung des Links in sozialen Medien, Foren oder auf Gutschein-Websites ist verboten. Ein Verstoß führt zur sofortigen Stornierung ausstehender Provisionen und zum Ausschluss aus dem Programm.
3.4 Auszahlungsplan: Aufgelaufene Servicegebühren und Provisionen werden monatlich bearbeitet und ausgezahlt.
3.5 Interner Zugang und Vorabtests: Nach Ermessen der Marke kann der Partner ausgewählt werden, um frühe Firmware-Updates, neue Produkte oder bevorstehendes Zubehör zum Testen und zur Abgabe professionellen Feedbacks vor der offiziellen Markteinführung zu erhalten.
BETRIEBSSICHERHEIT
4.1 Betriebliche Compliance: Alle Testflüge müssen unter strikter Einhaltung der örtlichen Gesetze und Luftfahrtvorschriften durchgeführt werden. Während des Testflugs muss der City-Partner die Drohne außerdem strikt gemäß den von Antigravity bereitgestellten Produkthandbüchern und Sicherheitsrichtlinien betreiben, insbesondere unter Einhaltung der folgenden Anforderungen:
4.1.1 Sicherheit des Geländes und der Menschenmenge: Testflüge müssen in geeigneten, offenen Umgebungen durchgeführt werden. Flüge in gesetzlich festgelegten Flugverbotszonen, etwa in Flughafensicherheitszonen, militärischen Sperrgebieten, entlang von Bahnstrecken oder Autobahnen sowie bei großen öffentlichen Veranstaltungen, sind streng verboten. Die Drohne muss von dicht besiedelten Gebieten und Gebäuden ferngehalten werden, um bei einem versehentlichen Absturz Verletzungen oder Sachschäden zu verhindern.
4.1.2 Einhaltung von Qualifikations- und Registrierungspflichten: Der Partner muss die Drohne, sofern erforderlich, registrieren und die erforderlichen Pilotenzertifizierungen gemäß den geltenden nationalen oder regionalen Gesetzen erwerben, damit die Testflüge rechtmäßig durchgeführt werden.
4.1.3 Verbot illegaler und militärischer Nutzung: Dieses Produkt ist ausschließlich für zivile Zwecke und den Gebrauch durch Verbraucher bestimmt. Die Nutzung der Drohne für illegale Zwecke ist streng verboten, insbesondere für militärische Zwecke, Terrorismus, Spionage, die Zerstörung öffentlichen Eigentums, den Transport gefährlicher oder verbotener Stoffe oder Handlungen, die gegen internationale Vorschriften zur Exportkontrolle verstoßen.
4.1.4 Privatsphäre und Datenschutz: Luftaufnahmen mit Drohnen müssen strikt den örtlichen Datenschutz- und Privatsphärengesetzen entsprechen (z. B. der DSGVO). Die unbefugte Verletzung der Privatsphäre Dritter ist ebenso streng verboten wie die Aufnahme privater Wohnhäuser, vertraulicher Unternehmensbereiche oder sensibler staatlicher bzw. militärischer Einrichtungen.
4.1.5 Umweltbedingungen und Vermeidung von Störungen: Flüge müssen bei geeigneten Wetterbedingungen durchgeführt werden. Erzwungene Starts bei widrigen Wetterbedingungen wie starkem Wind, Regen oder Schnee sind streng verboten. Die Drohne muss von Bereichen mit starken elektromagnetischen Störungen, etwa Hochspannungsleitungen und Basisstationen, ferngehalten werden, um die Sicherheit der Steuerungsverbindung des Fluggeräts zu gewährleisten.
4.2 Vor-Ort-Aufsicht und Kundensicherheitsmanagement: Der Partner versichert, dass er den Ort während des Testflugs niemals verlassen wird. Der Partner muss dem potenziellen Nutzer eine angemessene Sicherheitseinweisung vor dem Flug geben und den gesamten Flug über eine enge persönliche Betreuung gewährleisten, sodass er jederzeit die Kontrolle übernehmen kann. Der Partner muss die Aufgaben eines „Visual Observers“ rechtmäßig erfüllen.
4.3 Beschränkungen der Flugmodi: Aufgrund der unterschiedlichen Fähigkeiten der Teilnehmer muss der Partner jederzeit der Sicherheit Vorrang geben. Die Verwendung des „Sportmodus“ (S-Mode) ist während der Testflüge streng verboten. Die Partner müssen sicherstellen, dass sich das Fluggerät während der gesamten Demonstration im C-Mode oder N-Mode befindet.
4.4 Empfehlung zum Veranstaltungsort: Die Marke empfiehlt, offene Außenbereiche ohne Hindernisse (Gebäude, Stromleitungen usw.) auszuwählen, um ein sicheres und hochwertiges Erlebnis zu gewährleisten.
UNFALLBEDINGTE SCHÄDEN
5.1 Deckung: Tritt während eines autorisierten Testflugs ein Absturz auf, der unmittelbar daraus entsteht, und hält der Partner alle geltenden Gesetze und Flugsicherheitsvorschriften vollständig ein, übernimmt die Marke 100 % der Reparaturkosten.
5.2 Prüfverfahren: Um die Deckung in Anspruch nehmen zu können, muss der Partner:
- die Seriennummer (SN) der Drohne ermitteln;
- klare Fotos vom Unfallort und von den Schäden aufnehmen;
- die Flugdaten über die Antigravity App synchronisieren und hochladen.
*Weitere Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzrichtlinie der Antigravity-Website und der Datenschutzrichtlinie der Antigravity App.*
5.3 Genehmigung: Die Deckung setzt voraus, dass das Kundendienstteam von Antigravity die Protokolldaten und den Unfallbericht prüft. Die Marke behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen zur Überprüfung der Absturzursache anzufordern.
5.4 Ausschlüsse: Die Marke haftet nicht für Reparaturkosten, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Schaden verursacht wurde durch: (a) vorsätzliche Handlungen, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug; (b) grobe Fahrlässigkeit oder einen Verstoß gegen Sicherheitsrichtlinien (z. B. Flüge in Sperrgebieten, extreme Wetterbedingungen oder Flüge unter Einfluss); (c) nicht autorisierte Änderungen oder die Verwendung von Zubehör von Drittanbietern; oder (d) Vorgänge außerhalb des Umfangs des autorisierten Testflugs.
MARKENREPUTATION UND VERHALTEN
6.1 Professionalität: Der Partner muss professionell handeln und jedes Verhalten vermeiden, das den Ruf der Marke Antigravity herabsetzen oder schädigen könnte. Falsche Werbung, die Übertreibung der Produktleistung oder während des Testflugs gemachte Kundendienstzusagen, die nicht offiziell von der Marke unterstützt werden, sind streng verboten. Der Partner muss Kundenstreitigkeiten, die aus einer Falschdarstellung entstehen, eigenständig lösen und dafür Ersatz leisten.
6.2 Beendigung: Die Marke behält sich das Recht vor, diesen Vertrag sofort zu beenden, wenn der Partner Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten zeigt oder gegen die hierin enthaltenen Bedingungen verstößt.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Als unabhängiger Werbepartner trägt der City-Partner die volle Verantwortung für seine tatsächlichen Tätigkeiten während des Testflugs. Im Falle von Verletzungen Dritter, Sachschäden oder behördlichen Sanktionen infolge von Fahrlässigkeit des City-Partner, Verstößen gegen Vorschriften (z. B. Flüge ohne Lizenz oder das Eindringen in Flugverbotszonen) oder der Nichterfüllung von Sicherheitsverpflichtungen erklärt sich der Partner bereit, die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten zu übernehmen, Streitigkeiten beizulegen und die Marke von daraus entstehenden Ansprüchen oder Verlusten freizustellen.
DATEN- UND PRIVATSPHÄRENSCHUTZ
8.1 Die von der Marke an den Partner übermittelten personenbezogenen Daten der Teilnehmer (einschließlich Namen, Kontaktdaten usw.) sind streng vertrauliche personenbezogene Daten.
8.2 Der Partner darf diese Informationen ausschließlich zum Zweck der „Organisation dieser spezifischen Testflugaktivität“ verwenden.
8.3 Es ist streng verboten, Teilnehmerinformationen zu verkaufen, offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben oder sie zum Versand unerwünschter Marketing-Spamnachrichten zu verwenden.
8.4 Nach Abschluss des Testflugs oder wenn der Teilnehmer den Testflug ausdrücklich ablehnt, muss der Partner die betreffenden Nutzerdaten unverzüglich gemäß den geltenden lokalen Datenschutzgesetzen (z. B. DSGVO und CCPA) löschen.
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