
Drohnenführerschein: Wann braucht man einen Drohnenführerschein?
2026/08/21Wer eine Drohne kaufen möchte, stößt schnell auf Begriffe wie Drohnenführerschein, A1/A3-Nachweis oder A2-Fernpilotenzeugnis. Doch nicht jeder Drohnenflug erfordert dieselbe Qualifikation.
Entscheidend sind vor allem Gewicht und Drohnenklasse, der geplante Flug und die Nähe zu unbeteiligten Personen. In der EU gelten dafür gemeinsame Regeln, die den Betrieb in der sogenannten Open Category in die Unterkategorien A1, A2 und A3 aufteilen. Je nach Einsatz gelten unterschiedliche Anforderungen an die Kenntnisse des Piloten. (EASA)
Für dich bedeutet das: Bevor du einen Drohnenführerschein machst, solltest du zuerst prüfen, welche Drohne du fliegen möchtest und wo du sie einsetzen willst.
Was ist mit „Drohnenführerschein“ eigentlich gemeint?
Der Begriff „Drohnenführerschein“ ist umgangssprachlich. In den EU-Drohnenregeln gibt es verschiedene Nachweise über die Kompetenz des Fernpiloten.
Für viele Drohnen in der Open Category ist zunächst der A1/A3-Kompetenznachweis relevant. Dafür absolvierst du eine Online-Schulung und eine theoretische Prüfung.
Wenn du eine Drohne der Klasse C2 näher an unbeteiligten Personen betreiben möchtest, kann zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis erforderlich sein. Dafür brauchst du zunächst den A1/A3-Nachweis, eine praktische Selbstschulung und eine zusätzliche theoretische Prüfung. (EASA)
Der Begriff „Drohnenführerschein“ bezeichnet also nicht nur einen einzigen Schein. Welcher Nachweis erforderlich ist, hängt von deinem konkreten Drohnenbetrieb ab.
Braucht man für jede Drohne einen Drohnenführerschein?
Nein.
Ein typisches Beispiel sind C0-Drohnen mit weniger als 250 g. Für Flüge in der Unterkategorie A1 ist grundsätzlich kein formaler Kompetenznachweis erforderlich. Du musst allerdings die Bedienungsanleitung des Herstellers sorgfältig lesen und die geltenden Betriebsregeln beachten. (EASA)
Auch bei älteren Drohnen unter 250 g, die vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt gebracht wurden, gelten in der Open Category besondere Regeln. Deshalb solltest du nicht allein anhand des Gewichts entscheiden, ob ein Nachweis erforderlich ist.
Bei schwereren oder anders klassifizierten Drohnen sieht die Situation anders aus.
Ein vereinfachter Überblick
Drohne / Einsatz | Typische Anforderung |
C0, unter 250 g, A1 | Kein formaler Kompetenznachweis, Anleitung beachten |
C1, unter 900 g | A1/A3-Nachweis erforderlich |
C2, Betrieb in A2 | A1/A3-Nachweis + A2-Fernpilotenzeugnis |
C3/C4, Betrieb in A3 | A1/A3-Nachweis erforderlich |
Die tatsächlichen Anforderungen hängen immer von der konkreten Drohne und dem geplanten Betrieb ab. (EASA)
Was ist der A1/A3-Drohnenführerschein?
Der A1/A3-Nachweis ist für viele Drohnenflüge in der Open Category der wichtigste Einstieg in die formale Pilotenausbildung.
Dabei lernst du unter anderem grundlegende Regeln für einen sicheren Drohnenbetrieb, die Umgebung des Fluges und relevante Sicherheitsaspekte kennen.
Für Drohnen der Klasse C1 ist dieser Nachweis beispielsweise erforderlich. Auch für viele Flüge in der Unterkategorie A3 wird eine entsprechende theoretische Qualifikation verlangt. (EASA)
Der Ablauf ist grundsätzlich überschaubar:
Online-Schulung absolvieren
Theoretische Online-Prüfung ablegen
Nach erfolgreichem Abschluss den entsprechenden Nachweis erhalten
Die Ausbildung und Prüfung erfolgen über die zuständige nationale Luftfahrtbehörde beziehungsweise eine von ihr dafür zugelassene Stelle. (EASA)
Wann braucht man das A2-Fernpilotenzeugnis?
Das A2-Fernpilotenzeugnis ist vor allem dann relevant, wenn du eine C2-Drohne in der Nähe von Menschen betreiben möchtest.
Die A2-Unterkategorie erlaubt den Betrieb näher an unbeteiligten Personen als A3, stellt dafür aber höhere Anforderungen an den Piloten.
Für C2-Drohnen gelten unter anderem Abstandsregeln zu unbeteiligten Personen. Grundsätzlich darfst du diese Personen nicht überfliegen und musst einen horizontalen Abstand von 30 m einhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Abstand auf 5 m reduziert werden.
Für das A2-Fernpilotenzeugnis brauchst du:
den A1/A3-Nachweis,
eine praktische Selbstschulung,
und eine zusätzliche theoretische Prüfung.
Damit geht das A2-Zeugnis über den grundlegenden A1/A3-Nachweis hinaus.
Was bedeutet A3?
A3 steht vereinfacht für einen Betrieb mit größerem Abstand zu Menschen und bestimmten Bereichen.
Wenn du beispielsweise eine entsprechend klassifizierte Drohne in A3 betreibst, darfst du unbeteiligte Personen nicht überfliegen und musst einen Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten. Zusätzlich gilt grundsätzlich eine maximale Flughöhe von 120 m über dem Boden. (EASA)
Auch für viele A3-Einsätze ist ein A1/A3-Kompetenznachweis erforderlich.
Das macht deutlich, warum die Frage „Brauche ich einen Drohnenführerschein?“ allein anhand des Drohnengewichts nicht zuverlässig beantwortet werden kann. Drohnenklasse und Einsatzort spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Was hat das Gewicht einer Drohne mit dem Drohnenführerschein zu tun?
Das Gewicht ist ein wichtiger Ausgangspunkt, aber nicht das einzige Kriterium.
Besonders bei Drohnen unter 250 g können die Anforderungen einfacher sein. Bei einer C0-Drohne unter 250 g ist in A1 beispielsweise kein formaler Kompetenznachweis vorgeschrieben.
Das bedeutet jedoch nicht, dass du mit einer Drohne unter 250 g automatisch überall frei fliegen darfst.
Auch bei einer leichten Drohne musst du beispielsweise die geltenden Flugzonen, Höhenbegrenzungen und Regeln zum Schutz von Personen beachten. Außerdem kann eine Registrierung als Drohnenbetreiber erforderlich sein, insbesondere wenn die Drohne mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet ist und nicht als Spielzeug gilt.
Leicht bedeutet also nicht automatisch regelfrei.
Was bedeutet das für die Antigravity A1?
Bei der Wahl einer Drohne lohnt es sich, bereits vor dem ersten Flug auf ihre Klassifizierung und das vorgesehene Gewicht zu achten.
Die Antigravity A1 kann mit ihrem Standard-Akku unter 249 g betrieben werden. Das kann für Nutzer interessant sein, die Wert auf ein geringes Transportgewicht und einen möglichst unkomplizierten Drohnenbetrieb legen.
Für die rechtliche Einordnung solltest du dich jedoch nicht allein auf die Angabe „unter 249 g“ verlassen. Entscheidend sind die für dein Land und deinen konkreten Flug geltenden Vorschriften sowie die Klassifizierung der Drohne.
Die A1 wurde außerdem als 360°-Drohne entwickelt und nimmt ihre Umgebung in 8K 360° auf. Dadurch kannst du den gewünschten Bildausschnitt nach dem Flug auswählen, anstatt dich bereits während der Aufnahme auf eine einzige Kamerarichtung festlegen zu müssen.
Das kann beispielsweise bei Landschaftsaufnahmen, Outdoor-Aktivitäten oder kreativen Luftaufnahmen interessant sein.
Braucht man auch eine Drohnenversicherung?
Die Qualifikation des Piloten und die Versicherung sind zwei unterschiedliche Themen.
Ein Drohnenführerschein beziehungsweise Kompetenznachweis bestätigt deine fliegerische Qualifikation. Eine Haftpflichtversicherung betrifft dagegen mögliche Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können.
Welche Versicherungspflichten gelten, hängt vom jeweiligen Land ab. Deshalb solltest du vor dem Flug nicht nur prüfen, ob du einen Kompetenznachweis benötigst, sondern auch, ob eine Drohnen-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist.
Gerade wenn du regelmäßig fliegst, solltest du diese Frage vor dem ersten Einsatz klären.
Muss man die Drohne selbst registrieren?
Auch hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig:
Drohnenbetreiber-Registrierung und Drohnenführerschein sind nicht dasselbe.
Bei der Registrierung wird der Betreiber erfasst. Der Kompetenznachweis bezieht sich dagegen auf die Kenntnisse des Fernpiloten.
In der EU ist für viele Drohnen eine Registrierung des Betreibers erforderlich. Bei C1-Drohnen beispielsweise ist die Betreiberregistrierung vorgeschrieben. Bei C0-Drohnen unter 250 g kann sie ebenfalls erforderlich sein, wenn eine Kamera oder ein anderer Sensor vorhanden ist und es sich nicht um eine Spielzeugdrohne handelt. (EASA)
Deshalb solltest du vor dem ersten Flug immer beide Fragen getrennt prüfen:
Muss ich mich als Betreiber registrieren?
Brauche ich einen Kompetenznachweis als Pilot?
Wie lange ist ein Drohnenführerschein gültig?
Die europäischen Fernpilotenzeugnisse für A1/A3 und A2 sind grundsätzlich fünf Jahre gültig. (EASA)
Vor Ablauf kann eine Revalidierung möglich sein. Ist das Zeugnis bereits abgelaufen, gelten für die Erneuerung andere Anforderungen. (EASA)
Wenn du deinen Drohnenführerschein schon vor einigen Jahren gemacht hast, lohnt es sich deshalb, das Ablaufdatum zu überprüfen.
Was solltest du vor dem ersten Drohnenflug prüfen?
Bevor du deine Drohne startest, kannst du mit einer einfachen Checkliste beginnen:
Welche Drohnenklasse habe ich?
Prüfe die Kennzeichnung und die Angaben des Herstellers.
Welche Unterkategorie gilt für meinen Flug?
Je nach Situation kann der Betrieb unter A1, A2 oder A3 fallen.
Brauche ich einen Kompetenznachweis?
Bei C0-Drohnen unter 250 g kann dieser in A1 entfallen. Bei C1- oder bestimmten A3-Einsätzen ist ein A1/A3-Nachweis erforderlich. Für bestimmte C2-Flüge kann zusätzlich das A2-Zeugnis notwendig sein. (EASA)
Muss ich mich als Betreiber registrieren?
Das hängt unter anderem von der Drohne und ihrer Ausstattung ab.
Wo darf ich fliegen?
Auch wenn du den erforderlichen Nachweis besitzt, darfst du nicht automatisch überall fliegen. Prüfe vor jedem Flug die geltenden geografischen Flugzonen und lokalen Einschränkungen. (EASA)
Welche weiteren Pflichten gelten?
Je nach Land können beispielsweise Versicherungs-, Kennzeichnungs- oder weitere Anforderungen hinzukommen.
Fazit: Brauchst du einen Drohnenführerschein?
Ob du einen Drohnenführerschein brauchst, hängt nicht allein davon ab, ob du privat oder gewerblich fliegst. Entscheidend sind vor allem die Drohnenklasse, das Gewicht, die geplante Unterkategorie und die konkreten Bedingungen deines Fluges.
Für eine C0-Drohne unter 250 g ist in A1 grundsätzlich kein formaler Kompetenznachweis erforderlich. Bei C1-Drohnen brauchst du in der Regel den A1/A3-Nachweis. Für bestimmte Einsätze mit C2-Drohnen kann zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis notwendig sein.
Wenn du beispielsweise eine leichte Drohne wie die Antigravity A1 einsetzen möchtest, solltest du trotzdem die vollständigen Vorschriften an deinem Flugort prüfen. Das geringe Gewicht kann die rechtlichen Anforderungen in bestimmten Bereichen vereinfachen, ersetzt aber nicht die Prüfung der geltenden Regeln.
Am besten gehst du deshalb immer in dieser Reihenfolge vor: Drohne prüfen, Einsatz einordnen, Kompetenznachweis und Registrierung klären, Flugzone prüfen und erst dann starten.
FAQ
Braucht man für eine Drohne unter 250 g einen Drohnenführerschein?
Bei einer C0-Drohne unter 250 g ist in der Unterkategorie A1 grundsätzlich kein formaler Kompetenznachweis erforderlich. Andere Pflichten, etwa eine mögliche Betreiberregistrierung bei einer Drohne mit Kamera, können trotzdem gelten.
Was ist der Unterschied zwischen A1/A3 und A2?
Der A1/A3-Nachweis deckt grundlegende Anforderungen für entsprechende Einsätze in A1 und A3 ab. Das A2-Fernpilotenzeugnis ist für bestimmte C2-Einsätze in größerer Nähe zu unbeteiligten Personen erforderlich und setzt zusätzliche Kenntnisse und eine Prüfung voraus.
Wie lange ist ein Drohnenführerschein gültig?
Die europäischen A1/A3- und A2-Fernpilotennachweise sind grundsätzlich fünf Jahre gültig.
Quellen:
Die offizielle Vorlage und weitere Dokumente der EASA finden sie hier.
Bitte beachten, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen.
(alle Angaben ohne Gewähr)